SIE WOLLEN KOMPETENZ.

WIR PRÜFEN.

UNABHÄNGIG.

WIRTSCHAFTSPRÜFUNG DER KANZLEI IN MÜNCHEN

Die Erstellung und Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen ist abhängig von der Rechtsform und der Größe der Unternehmen häufig eine gesetzliche Verpflichtung.

Darüber hinaus stellt der Jahres- bzw. der Konzernabschluss häufig gegenüber Dritten (z.B. Banken, potentiellen Anlegern, Öffentlichkeit) die entscheidende Visitenkarte des Unternehmens dar. 

Die gesetzlichen Regelungen eröffnen in vielen Bereichen bilanzpolitische Spielräume. Hier sind genaue Sachkenntnis und umfassende Erfahrung unserer Wirtschaftsprüfer gefragt. Um nicht nur den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen, sondern einen für das einzelne Unternehmen maßgeschneiderten Jahresabschluss abzubilden.

Daneben können sich aus unseren Tätigkeiten im Rahmen der Erstellung bzw. Prüfung von Jahresabschlüssen Hinweise auf Schwächen des internen Kontrollsystems, des Rechnungswesens, der Organisation oder anderer Bereiche des Unternehmens ergeben.

Unser beratungsorientierter Ansatz in der Wirtschaftsprüfung spiegelt sich dabei in der umfassenden Information der Unternehmensleitung über die aufgedeckten Schwachstellen und gezielten Empfehlungen zu deren Beseitigung wider. Dabei wird der Grundsatz der prüferischen Unabhängigkeit jederzeit gewahrt.

Neben den regelmäßig bzw. jährlich wiederkehrenden Aufgabenstellungen führen wir als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Sonderprüfungen zu den unterschiedlichsten Aufgabenstellungen durch. 

UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM:

  • Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach deutschen handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen
  • Qualitätskontrollprüfungen nach § 57a WPO
  • Gründungsprüfungen
  • Prüfungen nach dem Umwandlungsgesetz (z.B. Verschmelzungsprüfungen)
  • Prüfungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
  • Prüfungen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WplG)
  • Prüfungen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
  • Prüfungen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
  • Prüfungen im Rahmen des dualen Systems Deutschland (DSD)
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Prüfungen nach der Finanzanlagenvermittlerverordnung
  • Sonstige Sonderprüfungen (z.B. nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz, Squeeze-Out Prüfungen nach § 327c AktG, sonstige aktienrechtliche Sonderprüfungen, Unterschlagungsprüfungen)
  • Outsourcing der internen Revision oder der Compliance Stelle, mit Schwerpunkt auf aufsichtsrechtliche Bereiche (KWG, WpIG, WpHG, KAGB, ZAG, VAG)
  • Outsourcing der Funktion des Geldwäschebeauftragten (GwG)
  • Beratung bei aufsichtsrechtlichen Fragestellungen (z.B. Mitwirkung bei der Erstellung von Organisationshandbüchern oder bei der Formulierung von Erlaubnisanträgen)
 

Hier geht es zu unseren Leistungen in der Steuerberatung und im Rechnungswesen.

Wir sind Münchner.
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